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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sinnesgut event GmbH (Stand 2026)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der sinnesgut event

GmbH (nachfolgend: Dienstleisterin) und ihren Auftraggebern (nachfolgend: Dienstleistungsnehmer)

über Beratungs-, Konzeptions-, Organisations-, Durchführungs- und Nachbereitungsleistungen im

Bereich Veranstaltungen und Marketingmaßnahmen.

1.2 Abwehrklausel

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleistungsnehmers finden keine Anwendung,

es sei denn, die Dienstleisterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Diese AGB gelten auch dann, wenn die Dienstleisterin in Kenntnis entgegenstehender oder

abweichender Bedingungen des Dienstleistungsnehmers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3 Begriffsbestimmungen

(1) Dienstleisterin ist die sinnesgut event GmbH.

(2) Dienstleistungsnehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft,

die Leistungen der Dienstleisterin in Anspruch nimmt.

(3) Die Dienstleisterin handelt grundsätzlich nicht als Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich

etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote der Dienstleisterin sind freibleibend und sofern nicht anders angegeben zwei Wochen

gültig.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Auftrags in Textform durch die Dienstleisterin

zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Dienstleisterin in

Textform bestätigt wurden.

(4) Spätestens mit Beginn der Leistungserbringung gilt der Vertrag als geschlossen.

(5) Mitarbeiter oder freie Mitarbeiter der Dienstleisterin sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden

zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Leistungsumfang

(1) Die Dienstleisterin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Beratung, Konzeption,

Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen sowie Marketingmaßnahmen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot,

dem Kostenvoranschlag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung in Textform.

(3) Die Dienstleisterin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder freie Mitarbeiter

einzusetzen.

(4) Die Dienstleisterin ist berechtigt, vereinbarte Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen,

sofern dies dem Dienstleistungsnehmer zumutbar ist und der Vertragszweck nicht gefährdet wird.

(5) Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der

Leistungserbringung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Fixpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Die Dienstleisterin ist berechtigt, Preise anzupassen, sofern sich nach Vertragsschluss und vor

Leistungserbringung Kostenfaktoren (z. B. Material-, Lohn-, Energie-, Transport- oder

Fremdleistungskosten) erhöhen und zwischen Vertragsschluss und Leistung mehr als vier Monate liegen

oder wenn die Preisanpassung im Vertrag ausdrücklich vorbehalten ist oder die jeweilige Preisposition im

Angebot als „Schätzung“ angegeben ist.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind

a. 60 % der vereinbarten Gesamtsumme bei Vertragsschluss,

b. weitere 20 % spätestens zwei Wochen vor Projekt-/Veranstaltungsbeginn

c. die restlichen 20% nach Abschluss des Projekts fällig.

(5) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(6) Bei Zahlungsverzug ist die Dienstleisterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu

verlangen und Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

5. Stornierung und Kündigung

5.1 Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn ihr unter

Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht

zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

der Dienstleistungsnehmer mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät,

nach Insolvenzantrag oder Insolvenzeröffnung weitere Zahlungsrückstände entstehen,

sicherheitsrelevante Umstände bekannt werden, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren,

gesetzliche oder behördliche Auflagen nicht eingehalten werden,

die geplante Veranstaltung wesentlich vom vereinbarten Vertragsgegenstand abweicht,

konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet sind.

der Dienstleistungsnehmer sich gegenüber Dritten Ruf- oder Geschäftsschädigend über die

Dienstleisterin äußert.

5.2 Stornierung durch den Dienstleistungsnehmer

(1) Tritt der Dienstleistungsnehmer aus Gründen, die die Dienstleisterin nicht zu vertreten hat, vom

Vertrag zurück, gelten – sofern keine abweichende Individualvereinbarung besteht – folgende

Stornopauschalen:

bis 100 Tage vor Projekt-/Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung

bis 60 Tage vorher: 60 % der vereinbarten Vergütung

bis 30 Tage vorher: 90 % der vereinbarten Vergütung

weniger als 30 Tage vorher: 100 % der vereinbarten Vergütung

(2) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierung.

(3) Zusätzlich sind bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Miete Location, Technik, Künstler,

Dienstleister) in voller Höhe zu erstatten, sofern diese der Dienstleisterin in Rechnung gestellt wurden.

5.3 Nachweisrecht des Dienstleistungsnehmers

(1) Bei den genannten Stornokosten handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzbeträge.

(2) Dem Dienstleistungsnehmer bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der

Dienstleisterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als durch die jeweilige

Pauschale angesetzt.

(3) Der Nachweis kann insbesondere durch Darlegung ersparter Aufwendungen, anderweitiger

Verwendung von Kapazitäten oder erfolgreich vergebener Ersatzaufträge geführt werden.

(4) Die Dienstleisterin ist auf Verlangen verpflichtet, Auskunft über die Grundlagen der Pauschalierung

zu erteilen.

6. Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Der Dienstleistungsnehmer ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Leistungserbringung zu

überprüfen und etwaige Mängel der Dienstleisterin unverzüglich in Textform anzuzeigen (Mängelrüge).

(2) Unterlässt der Dienstleistungsnehmer die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als

genehmigt, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.

(3) Soweit ein von der Dienstleisterin zu vertretender Mangel vorliegt, ist die Dienstleisterin nach ihrer

Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzleistung berechtigt.

(4) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung zweimal fehl oder ist sie der Dienstleisterin nicht

zumutbar, kann der Dienstleistungsnehmer die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag

zurücktreten.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem Ende der jeweiligen Veranstaltung

bzw. Abschluss der Leistung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden aus der Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Internet, digitale Inhalte und Schutzrechte

(1) Die Dienstleisterin haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen,

die sie auf ihren Internetseiten oder digitalen Plattformen bereitstellt, soweit nicht Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit vorliegt.

(2) Eine Haftung für technische Störungen, Ausfälle oder Unterbrechungen der Internetpräsenz oder

digitaler Kommunikationssysteme ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einem vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Verhalten der Dienstleisterin beruhen.

(3) Sämtliche Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an von der

Dienstleisterin bereitgestellten digitalen Inhalten, Daten, Software oder Dokumentationen stehen

ausschließlich der Dienstleisterin zu, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Dem Dienstleistungsnehmer ist es untersagt,

Inhalte, Daten oder Software der Dienstleisterin zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich

zu machen,

Software oder Teile davon zu verändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln,

abgeleitete Werke zu erstellen oder Schutzmechanismen zu umgehen,

Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzkennzeichnungen zu entfernen oder zu verändern.

(5) Verstößt der Dienstleistungsnehmer gegen diese Bestimmungen, haftet er für sämtliche der

Dienstleisterin hierdurch entstehenden Schäden und stellt diese von Ansprüchen Dritter frei.

8. Nichtleistung von Leistungsträgern / Subunternehmern

(1) Kann ein von der Dienstleisterin eingesetzter Leistungsträger eine geschuldete Leistung nicht oder

nicht vollständig erbringen, haftet die Dienstleisterin hierfür nur, sofern sie den Leistungsträger nicht

 sorgfältig ausgewählt hat oder die Nichtleistung auf einem von ihr zu vertretender Umstand beruht.

(2) Kann die Dienstleisterin nachweisen, dass sie den Leistungsträger sorgfältig ausgewählt hat und die

Nichtleistung weder vorhersehbar noch vermeidbar war, wird sie von ihrer eigenen Leistungspflicht

insoweit frei.

(3) Weitergehende Ansprüche des Dienstleistungsnehmers bestehen nur im Rahmen der

Haftungsregelungen dieser AGB.

9. Nutzungs- und Eigentumsrechte

(1) Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Grafiken und sonstige Arbeitsergebnisse der Dienstleisterin sind

urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Dienstleisterin.

(2) Eine Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche

Zustimmung unzulässig.

(3) Der Dienstleistungsnehmer stellt sicher, dass überlassene Schutzrechte rechtmäßig genutzt werden

dürfen, und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.

10. Referenznennung und Aufnahmen

(1) Die Dienstleisterin ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu

Dokumentations-, Nachweis- und Referenzzwecken anzufertigen, soweit keine berechtigten Interessen

des Dienstleistungsnehmers entgegenstehen.

(2) Der Dienstleistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleisterin seinen Namen,

das Veranstaltungsformat und allgemeine Informationen zur Veranstaltung als Referenz gegenüber

Dritten verwenden darf.

(3) Eine Nutzung zu werblichen Zwecken erfolgt unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte und kann

aus wichtigem Grund vorab untersagt werden.

11. Haftung

(1) Die Dienstleisterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung

von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Dienstleisterin nicht für

mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.

12. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote,

Terrorwarnungen) berechtigen die Dienstleisterin zur Anpassung oder Beendigung des Vertrages.

(2) Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind in diesem Fall zu vergüten.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, zunächst eine einvernehmliche Terminverlegung zu prüfen.

13. Vertraulichkeit

(1) Die Dienstleisterin und der Dienstleistungsnehmer verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der

Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Konzepte, Präsentationen, Planungsunterlagen, Kalkulationen,

Ablaufpläne, Kunden- und Lieferantendaten sowie sämtliche nicht offenkundigen Informationen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

14. Datenschutz

Die Dienstleisterin verarbeitet personenbezogene Daten des Dienstleistungsnehmers ausschließlich im

Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Gerichtsstand

Ist der Dienstleistungsnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz der Dienstleisterin.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen

unberührt.

15.4 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.